Hygiene & Sicherheit im Oberkirch

Für unsere gemeinsame Gesundheit

Übersicht über neue Hygienemaßnahmen in unserem Hotel und Restaurant
lt. Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01. Juli 2020

Zusätzlich zu den schon lange bestehenden Hygienevorschriften für die Hotellerie und Gastronomie haben wir die folgenden Maßnahmen ergriffen, um Ihren Aufenthalt so sicher wie möglich gestalten zu können. Da unser Haus keine räumliche Trennung von Restaurant- und Hotelbereich ermöglicht, gelten die Maßnahmen übergreifend:

–> Wir haben für Sie Handdesinfektionsmittel bereitgestellt: an den Eingängen, vor dem Personenaufzug im Gebäude am Münsterplatz und in den Toiletten.

–> Unsere Tische sind so platziert, dass unsere Gäste den Mindestabstand von 1,50 m zueinander einhalten können.

–> Wenn Sie in unserem Restaurant oder auf unserer Terrasse essen möchten, dann warten Sie bitte unser Servicepersonal bringt Sie zu einem Tisch.

–> Im öffentlichen Bereich (Eingang, Flure sowie auf dem Weg zu den Toiletten)
müssen unsere Mitarbeiter und Gäste einen Mund- und Nasenschutz tragen.

–> Ihre Garderobe dürfen wir derzeit leider nicht wie gewohnt entgegennehmen, sondern bitten Sie, Ihre Jacken einfach über Ihren Stuhl zu hängen.

–> Wir haben an unserer Bar im Restaurant sowie unserer Rezeption zu Ihrem und unserem Schutz einen Nies- und Spuckschutz aufgestellt.

–> Alle wichtigen Kontaktflächen (z.B. Aufzugknöpfe, Treppengeländer, Türklinken, Tresen, Tischflächen) werden jetzt noch regelmäßiger gereinigt und desinfiziert.

–> Die Reinigungsintervalle in den Sanitärräumen haben wir verkürzt, und sie werden jetzt noch deutlicher als vorher dokumentiert.

–> Unsere Speisekarten sowie die Informationsmappen auf den Zimmern haben wir für Sie digitalisiert. Sie können diese mit Ihrem Smartphone abrufen. Ein QR-Code steht auf jedem Tisch bzw in jedem Zimmer zum Scannen bereit, der dazugehörige Link zur manuellen Eingabe im Browser ist selbstverständlich auch angegeben.
Sollten Sie eine „echte“ Speisekarte bevorzugen, so bekommen Sie diese natürlich auch – wir haben sie allerdings laminiert, damit wir sie besser desinfizieren können. Von unserer umfangreichen Weinkarte gibt es hier lediglich einen Auszug, die gesamte Karte erhalten Sie auf Anfrage selbstverständlich ausgehändigt.

–> Wegen der derzeit gültigen Registrierungspflicht seitens des Landes müssen wir aktuell von allen Gästen dokumentieren, wann sie bei uns im Restaurant zu Gast waren. Wir sind verpflichtet, von allen den Namen und eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer ODER Anschrift) aufzunehmen und diese Daten 4 Wochen aufzubewahren.

–> Beherbergungsverbot: Es ist uns untersagt, Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts. Diese werden jeden Morgen tagesaktuell von uns abgerufen und unsere Gäste müssen beim Check In angeben von wo aus sie angereist sind.

Büro_Rezeptionsmitarbeiter
Jana Faro

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Hotel Oberkirchs Weinstube
Münsterplatz 22
79098 Freiburg
Restaurantöffnungszeiten