Kinderbetten, Garage, Allgemeines

Preise und AGB

Preise und AGB

Preise & AGB

Zustellbett

Erwachsene

€ 46,50

pro Nacht
inklusive Frühstück

Zustellbett

Kinder 13-17 Jahre

€ 44,50

pro Nacht
inklusive Frühstück

Zustellbett

Kinder 5-12 Jahre

€ 28,00

pro Nacht
inklusive Frühstück

Zustellbett

Kinder 0-4 Jahre

€ 12,00

pro Nacht
inklusive Frühstück

Garage

nur auf Anfrage

€ 27,00

wenige Plätze verfügbar
Reservierung erforderlich

Haustier

nur auf Anfrage

€ 29,00

nur in einzelnen Zimmern möglich
nur auf Voranfrage

Check-In:

15:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Early-Check-In (ab 13:00 Uhr) gegen Aufpreis auf Anfrage verfügbar

Late-Check-In auf Anfrage und bei Online-Vorregistrierung verfügbar

Check-Out:

11:00 Uhr

Late-Check-Out (bis 13:00 Uhr) gegen Aufpreis auf Anfrage verfügbar

Xtra-Late-Check-Out (bis 17:00 Uhr) gegen Aufpreis auf Anfrage verfügbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Oberkirch für Gastaufnahmeverträge

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Sie basieren auf den Empfehlungen des Internationalen Hotelverbands IHA.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss, -partner

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons «kostenpflichtig buchen» zustande.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss können die Preise entsprechend angepasst werden, eine Verpflichtung des Hotels dazu ergibt sich hieraus jedoch nicht.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

(4)  Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

(5) Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

(6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

(7) In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(8) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

(9) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

(10) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

§4 Rücktritt / Kündigung («Stornierung») des Kunden
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels («No Show»)

(1) Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

(2)  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Für Buchungen zu Non-Refundable-Tarifen und Economy-Tarifen gilt abweichend eine Stornogebühr von 100% – in gleicher Höhe besteht ein Anspruch bei Nichtanreise. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(4) Eine Anreise nach 22:00 Uhr ohne vorherige Online-Registrierung und Organisation einer Spätanreise wird als kostenpflichtige Nichtanreise gewertet und mit den enstsprechenden Gebühren berechnet.

§5 Rücktritt des Hotels

(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

(2) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits auch dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Kostensteigerungen (mehr als 25% seit Vertragsschluss) der Gesamtkosten seit Vertragsschluss eingetreten sind. Auf Verlangen des Kunden sind die Kostensteigerungen dabei detailliert aufzuschlüsseln. Der Kunde hat im Falle einer Kündigung auf Grund dieser Klausel einen Anspruch auf ein neues Angebot für denselben Zeitraum seitens des Hotels mit angemessener Fristsetzung. Sofern er dann keine neue Buchung vornimmt oder sich innerhalb dieser Frist nicht äußert, ist das Hotel berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vergeben. Bei Verträgen mit Privatpersonen gilt diese Klausel nur für Verträge, die mehr mehr als vier Monate vor der Leistungserbringung durch das Hotel geschlossen wurden.

(3) Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

(5) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§6 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 60% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§7 Haftung des Hotels

(1) Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

(4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichts-stand Freiburg im Breisgau. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(4) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

Urheberrecht für die Originalfassung dieser AGB: Hotelverband Deutschland IHA e.v., 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Restaurant

§1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants Oberkirchs Weinstuben sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Dabei gilt § 9 nur für Reservierungen, bei deren Bestätigung ausdrücklich auf die Sonderbestimmungen Bankett verwiesen wird.

§2 Verbindlichkeit der Tischreservierungen

Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

§3 Kostenlose Stornierung

(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse info@hotel-oberkirch.de abzusagen.

(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

(3) Für Reservierungen, in die §9 dieser AGB ausdrücklich eingebunden ist, findet §3 keine Anwendung.

§4 Stornierungsgebühren

(1) Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 35,00 Euro. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.

(2) Für Reservierungen, in die §9 dieser AGB ausdrücklich eingebunden ist, bemessen sich die Stornierungsgebühren nach §9 dieser AGB.

§5 Nachweis eines geringeren Schadens

Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

§6 Verspätetes Eintreffen im Restaurant

Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.

§7  Geltendmachung von Stornierungsgebühren

Das Restaurant kann bei Reservierung zur Garantie der Reservierung eine Kreditkartennummer verlangen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung oder eines Nichterscheinens ohne Stornierung nach diesen Regeln dürfen wir die Kreditkarte dann entsprechend belasten.

§8 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen

Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.

§9 Sonderbedingung Bankettvereinbarung

  • (1) Diese Sonderbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses, bei denen dieser Abschnitt ausdrücklich Teil der Vereinbarung ist. Ausdrücklich Teil der Vereinbarung ist dieser Abschnitt, wenn auf ihn in der Reservierungsbestätigung besonders verwiesen wurde.
  • (2) Für Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung mehr als vier Monate in der Zukunft liegen und bei denen vereinbart ist, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant seinerseits berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Einkaufspreise der Ware, die Energiekosten oder die tariflichen Löhne seit der Vereinbarung um mindestens 25% erhöht haben, ohne dass der Erhöhung, auf die sich das Restaurant beruft, eine mindestens gleich hohe Senkung anderer Kosten entgegen steht. Auf Verlangen des Kunden hat das Restaurant dies detailliert nachzuweisen.
  • (3) Ein voller «à la carte-Service» wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z. B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
  • (4) Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
  • (5) Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
  • (6) Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung
  • (7) Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste wird der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig.
  • (8) Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Steuersatzes enthalten ist.
  • (8a) Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung ergibt sich daraus automatisch eine Preisänderung.
  • (9) Unsere Rechnungen können mit Kreditkarte, EC-Karte, in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Rechnung zu begleichen
  • (10) Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind oder die von juristischen oder natürlichen Personen mit Firmen- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands vorgenommen werden, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
  • (11) Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet
  • (12) Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z. B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen
  • (13) Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Restaurant unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.

 

§11 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Matthias Pohlmann

Hotel Oberkirchs Weinstube
Münsterplatz 22
79098 Freiburg
Münsterplatz 22
Restaurantöffnungszeiten